Kosten und Rahmenbedingungen
für Psychotherapie

Consultation House in 1220 Wien

Auf dieser Seite geben wir einen Überblick zu den Kosten und Arbeitsweisen für Psychotherapie in unserer Praxis in 1220 Wien, damit Sie sich entsprechend orientieren können. Wir bieten dazu Details zu den Kostenbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen und die Rahmenbedingungen für Psychotherapie und Beratung.

Kosten für Psychotherapie in unserer Praxis in 1220 Wien

Unser Honorar

Einzelsitzung, Kinder in Begleitung, Einheit von 50 Minuten, €120,-.
Paarsitzungen oder Familiensitzungen, Sitzungen von 75 Minuten (1 Stunde 15 Minuten) kosten €195,-.

Beiträge der Gesundheitskassen

Es bestehen oftmals die Voraussetzungen dafür, einen Teil dieser Kosten für Psychotherapie durch Ihre Krankenversicherung erstatten zu lassen. Dies ist in der Regel möglich, wenn Ihr Anliegen mit einem gewissen Leidensdruck verbunden ist (zum Beispiel: Ängste, Stress, Belastungen). Wir geben dazu gerne vorab telefonisch Auskunft und klären die Details beim Erstgespräch ab. Ebenso informieren wir Sie gerne über die Anforderungen und Abläufe mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Die darüber hinaus gehenden spezifischen Vereinbarungen Ihrer Privatversicherungen bringen Sie allenfalls bitte bei Ihrem Versicherungsunternehmen in Erfahrung.

Der Ablauf ist so, dass Sie unser Honorar bei uns in der Praxis zahlen und den Zahlungsbeleg bei Ihrer Versicherung einreichen. Wenn dazu Antragsformulare der Gesundheitskassen notwendig sind, bekommen Sie diese von uns und wir füllen sie gemeinsam in der Sitzung aus. Zahlungsbelege und Formulare übermitteln Sie anschließend Ihrer Versicherung und erhalten den Kostenzuschuss bei Bewilligung direkt überwiesen.

Dabei refundieren die Gesundheitskassen nachstehende Zuschüsse pro Sitzung. Dementsprechend sind die Kosten für Psychotherapie in unserer Praxis in 1220 Wien untenstehend nochmals netto, abzüglich des Kostenzuschusses, dargestellt (Stand 5.02.2024).

ÖGK
Österreichische
Gesundheitskasse

Zuschuss €33,0
Netto Kosten
€ 86,30

BVAEB
Öffentlich Bedienstete,
Eisenbahner und Bergbau

Zuschuss €46,60
Netto Kosten
€ 73,40

SVS
Selbstständige

Zuschuss €45
Netto Kosten
€ 75,00

KFA
Bedienstete der Stadt Wien

Zuschuss €36
Netto Kosten
€ 84,00

Rahmenbedingungen für Psychotherapie

Erstgespräch

Anfangs lernen wir einander persönlich kennen, Rahmenbedingungen und Methode werden abgeklärt. In der Regel beginnen wir in der ersten Sitzung auch an Ihren Themen zu arbeiten. Wir widmen uns dazu ausführlich Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen und Hoffnungen für die Zukunft und überlegen, wie Therapie für Sie nützlich sein kann.

Das Erstgespräch hat übrigens die Dauer einer regulären Therapiesitzung und ist kostenpflichtig.

Dauer und Frequenz

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten, Sitzungen für Paare und Familien dauern 75 Minuten (1 Stunde 15 Minuten). Termine finden mit Regelmäßigkeit und im Abstand von ein bis drei Wochen statt. Bei Bedarf können auch längere Sitzungen sowie andere Intervalle vereinbart werden.

Erfolg

Damit die Therapie so nützlich wie möglich ist, werden wir regelmäßig über Ihre Ziele und den Fortschritt unserer Arbeit sprechen. Wir unterstützen Sie bestmöglich, aber es wäre unangemessen vorzugeben, dass ein bestimmtes Ergebnis garantiert werden kann.

Zahlung

Therapiesitzungen werden vor Ort abgerechnet. Wir akzeptieren Bargeld, Bankomatkarte sowie VISA und Master Card. Zudem unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Refundierung von Therapiekosten durch Ihre Gesundheitskasse oder private Krankenversicherung.

Bestätigungen und Stellungnahmen

Falls Sie Bestätigungen ausgestellt oder ein Schriftstück verfasst brauchen, lassen Sie uns das bitte vor der Sitzung, spätestens jedoch zu Beginn der Sitzung wissen.

Schriftstücke und Stellungnahmen müssen mit besonderer Sorgfalt erstellt werden und erfordern oftmals weitere Informationen oder Gespräche. Der dafür notwendige Aufwand außerhalb von Sitzungszeiten wird nach Zeitaufwand abgerechnet.

Terminänderungen und Absage

Sitzungen können bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Sitzungstermin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden, wir ersuchen jedoch um ehestmögliche Information.

Für Sitzungen, die kurzfristig (das heißt, weniger als 48 Stunden vor dem Termin) ohne medizinischen Grund abgesagt werden, kommt der halbe Sitzungssatz zur Verrechnung. Versäumte, also nicht abgesagte Sitzungen werden immer voll verrechnet.

Im Fall einer Verspätung ist eine Verlängerung der Sitzungszeit in der Regel nicht möglich.

Vertraulichkeit

Wir und alle, die im Therapieservice mithelfen, sind zur Verschwiegenheit betreffend aller im Rahmen der Therapie anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Nur im Ausnahmefall, wenn Gefahr in Verzug ist, oder falls wir um Ihre Sicherheit oder um die Sicherheit anderer sehr besorgt sein müssen, sind wir entsprechend gesetzlicher Regelungen verpflichtet, auch andere Personen mit einzubeziehen. Darüber würden wir Sie immer, wenn möglich, im Voraus informieren.

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