Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung
nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz
in Wien

Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

In unserer Praxis in 1220 Wien führen wir die Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung entsprechend § 95 Abs 1a AußStrG durch. Mit ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Beratungsgespräch, um das Wohl von minderjährigen Kindern geschiedener Eltern zu unterstützen.

Infolge der Trennung und Scheidung der Eltern müssen Kinder sich oftmals an eine geänderte Lebenssituation anpassen und damit zurechtkommen.  In dieser oft für alle Beteiligten schwierigen Zeit kommt den Eltern deshalb eine besondere Verantwortung für ihre Kinder und deren Bedürfnisse zu.  Mit dem vorgeschriebenen Beratungsgespräch bei der einvernehmlichen Scheidung versucht der Gesetzgeber, sowohl das konstruktive Miteinander der Eltern als auch die positive Gestaltung der Eltern-Kind-Beziehung zu unterstützen. 

Regelung der Scheidungsfolgen

(Auszug § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz)

(1a) Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

(2) Legen die Ehegatten keine Vereinbarung vor, mit der sie die Scheidungsfolgen regeln, so hat sie das Gericht zur Schließung einer solchen anzuleiten. […]

Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts

Elternberatung bei Scheidung, rasche Termine
Elternberatung bei Scheidung nach §95 Außerstreitgesetz – Consultation House Wien

Ablauf der Elternberatung bei Scheidung

Allgemeines

Für gewöhnlich kommen Eltern gemeinsam zur Beratung, das ist jedenfalls vorteilhaft, damit beide Elternteile auch die Fragen oder Anliegen des jeweils anderen erfahren.  Es kann jedoch Gründe geben, warum das nicht möglich ist, dann können auch Einzeltermine vereinbart werden. 

Die Elternberatung bei Scheidung erfolgt dabei im Regelfall ohne Anwesenheit von Kindern.  Wenn es notwendig ist, Ihr Kind mitzunehmen, weil es zum Beispiel ein Säugling ist, lassen Sie uns das bitte vorher wissen.

Die Mindestdauer einer Elternberatung bei Scheidung ist eine Stunde.  Darüber hinaus nehmen wir uns bei Bedarf gerne auch mehr Zeit für Sie und Ihre Anliegen. 

Da wir Ihnen eine Bestätigung für das Gericht ausstellen, ist es erforderlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen.

Die Elternberatung bei Scheidung ist selbstverständlich vertraulich, daher gibt es auch keinerlei Rückmeldung über die besprochenen Inhalte an das Scheidungsgericht.

Die Kosten der Elternberatung sind €130,- für eine Beratung von einer Stunde.

Ziele und Inhalte

Ziel der Beratung ist, Sie als Eltern dabei zu unterstützen, Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder bei den mit der Trennung beziehungsweise Scheidung einhergehenden Veränderungen gut zu begleiten.  Damit verbunden ist auch die Hoffnung, dass Sie sich als Eltern gut koordinieren und so Ihr Kind effektiv entlasten.

Zu Beginn des Gesprächs wollen wir gerne verstehen, wie Sie die derzeitige Situation Ihres Kindes im Allgemeinen sowie mit Bezug auf die Trennung und Scheidung einschätzen.  Dabei interessiert auch, welches Verhalten Sie an Ihrem Kind in diesem Zusammenhang vielleicht bemerkt haben, und wie es bisher gelungen ist, Ihr Kind bei der Verarbeitung der Trennung und Scheidung zu unterstützen oder zu entlasten.  Folglich können sich weitere Fragestellungen und Gesprächspunkte ergeben.

Im Beratungsgespräch klären wir weiter über mögliche allgemeine Probleme und Bedürfnisse von minderjährigen Kindern beziehungsweise Jugendlichen, die mit Trennung konfrontiert sind, auf.  Darüber hinaus informieren wir allgemein über mögliche Herausforderungen in der Beziehung zu Ihrem Kind und Strategien damit umzugehen.  Da jedes Kind verschieden ist, müssen diese allgemeinen Punkte für Sie oder Ihr Kind natürlich so nicht zutreffen.  Es kann dennoch nützlich sein, sich mögliche zukünftige Probleme bewusst zu machen, um diese zu vermeiden oder allenfalls verantwortungsvoll zu reagieren.

Themen, die wir in einer Beratung von Eltern nach § 95 AußStrG ansprechen, sind:

  • Ihre Hoffnungen für das Gespräch
  • Die spezifische Situation Ihrer Kinder
  • Rechte und Bedürfnisse Ihrer Kinder
  • Relevanz der Trennung / Scheidung für die Entwicklung Ihrer Kinder
  • Die Situation aus Kindessicht
  • Möglichkeiten, das Erleben und die Situation Ihrer Kinder positiv zu beeinflussen
  • Mögliche Reaktionen von Kindern und wie Sie sich verhalten können
  • Persönliche Herausforderungen, denen sich geschiedene Eltern stellen
  • Maßnahmen, die Ihre Kinder entlasten können.

Bestätigung für das Gericht

Sie bekommen unmittelbar nach dem Beratungsgespräch eine Bestätigung über die Teilnahme an einer Beratung gemäß §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz für das Gericht ausgestellt.

Wenn Sie dazu Fragen haben oder Anliegen besprechen wollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie uns bitte entweder an oder schreiben ein Email.

Mag Dr Martin Miksits, MSc
Psychotherapeut – Systemische Familientherapie
Eingetragener Berater von Eltern über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse von minderjährigen Kindern nach § 95 Abs. 1a AußStrG

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